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Gruppe 2 | עמוד דיון

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תגובות אחרונות

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Maxi Harteis
19.11.2019 12:13
Gute Einwände :) Eine geringere Erbschaftssteuer-Freibetragsgrenze könnte jedoch zur Folge haben, dass mehr "schwarz" am Staat in Form von Schenkungen zu Lebzeiten übertragen wird und dann effektiv weniger Steuern auf Erben gezahlt werden. Das wäre eine meiner Meinung nach gefährliche Änderung, die Grenzen zu senken. Dem Staat vorzuschreiben, wo er die zusätzlichen Steuern verwenden soll, ist eher unrealistisch. Natürlich kann man idealistisch denken und hoffen, dass das Geld in Bildung oder Pflege investiert werde könne. Aber wie gesagt – man kann es nur hoffen….   Und zum Thema der Erbschaften in besonders großer Höhe wurde definitiv viel gesagt, die Meinungen decken sich Großteils mit den anderen. Da kann ich dir nur zustimmen.
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Marcel Breuer
17.11.2019 22:17

Die Frage ist dann natürlich, was du mit dem Gemeinwohl der Gesellschaft meinst? Ich persönlich sehe dieses nämlich durch das Lebenschancenerbe verbessert. Wobei ich dir aber zustimme, ist die Problematik, dass der gesellschaftsförderliche Zweck einfach zu kontrollieren ist. Hierfür müssten ganz klare Rahmenbedingungen und Ankerbeispiele definiert und beschrieben werden.

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Iskender Dink
17.11.2019 19:43
Ich habe es oben irgendwo erwähnt. Stell dir vor, Du erbst 1 Mio Euro und musst auf die Million 100.000 Erbschaftssteuer zahlen. Jetzt wäre dein Argument, dass es fair wäre diese Steuer von 100.000 Euro zu zahlen, da man ja nichts dafür geleistet hat. Auch betrifft es die Doppelbesteuerung nicht, da die Million zum ersten Mal bei dir besteuert wird! Das wäre jetzt deine Sicht der Dinge! Jetzt könnte man aber auch argumentieren, dass nicht du die 100.000 Euro zahlst, sondern der Erblasser! Du musst dir vorstellen, es war der letzte Wille des Erblassers, dass du die Million zu 100% bekommst. Dann kommt das Argument der Doppelbesteuerung wieder zum tragen, da du nur 90% vererbt bekommst! ich bin der Ansicht, es spielt keine Rolle, wer die Steuer von zahlt! Wenn der Staat seine Hand aufhält, wird WIEDER versteuert, somit wird Doppeltversteuert! Aber langsam glaube ich, dass ich mit dieser Meinung alleine unterwegs bin, wie dem auch sei.. Ich respektiere jede Meinung. Vielleicht ändern viele ihre Meinung, wenn der Staat auch bei Ihnen die Hand aufhält!  
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Iskender Dink
17.11.2019 19:29
Da hast du recht maxi, die Freibeträge sind zwar enorm aber auch schnell erreicht, wenn man bedenkt, wieviele Millionäre / Milliardäre es in Deutschland gibt. Es wird immer davon gesprochen, dass nicht die Erblasser besteuert werden, sondern die Erben! Das sei doch in Ordnung, man habe ja nix dafür geleistet etc… Da muss ich Wiedersprechen! Man könnte es aber auch umdrehen und argumentieren, dass die Erblasser besteuert werden (also Doppeltbesteuert werden). Dann zahlt der Erbe zwar keine Steuern, jedoch bekommt er weniger Erbmasse. Es ist also egal – wie man es dreht und wendet – das Erbe wird durch den Abzug der Steuer geringer! Ich respektiere alle Meinungen, jedoch habe ich in dieser Sache meinen festen Standpunkt. Viel wichtiger ist allerdings die Tatsache, dass wir in Deutschland nun mal eine Erbschaftssteuer haben. Hier ist wichtig, dass diese dann auch richtig greift, und das "Schlupflöcher" durch den Gesetzgeber beseitigt werden müssen.
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Iskender Dink
17.11.2019 19:12
deine Argumentation ist auch gut nachvollziehbar! Jedoch gibt es Menschen, die haben ihr ganzes Leben lang hart gearbeitet und gespart, damit sie mal in ihrer Rente ein unbeschwertes Leben führen können. Jetzt kann es sein, dass durch ein Schicksalsschlag diese eine Person verstirbt und das Geld wird an die Nachkommen vererbt! Mit welchem Recht nimmt sich der Staat hier die Freiheit und erhebt hier drauf eine Steuer? Wie gesagt, ich verstehen deine Ansichten gut mit dem monetären Zugewinn, aber das Thema muss aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden und ist garnicht so einfach bzw. unkompliziert. Ich glaube, wenn der Gesetzgeber, hier die Steuern anheben sollte, wird mehr Geld unter der Hand einfach weitervererbt. Wie gesagt, bin ich ja gegen eine Erbschaftssteuer – das betrifft dann auch die Unternehmen. Die höhe der Erbschaft spielt hier keine Rolle! Erben sollte nicht versteuert werden!  
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Iskender Dink
17.11.2019 18:56
Aber findest du nicht, dass zb. die soziale Pflege nicht eine Aufgabe des Staates ist. Ich finde es nicht fair, dass alle Aufgaben zu lasten der Bürgerinnen und Bürger in Form von Steuern übertragen werden. Man muss nicht immer die "schwarze Null anstreben" so wie es Olaf Scholz aktuell anstrebt! Ich finde, wenn man etwas erbt – das sagt schon der Name – muss man dafür nix leisten! Es ist eine Privatangelegenheit und geht niemanden etwas an, wer einem was vererbt. Schließlich musste irgendjemand für dieses Erbe mal arbeiten oder ein gewisses Risiko eingehen, was letztelendes auch belohnt wurde! Ich kann deine Argumente gut nachvollziehen, aber es gibt ja noch eine weitere Möglichkeit. Wenn jemand der Meinung ist, er müsse dem Allgemeinwohl etwas zurückgeben, kann er ja einen Teil spenden! Das muss man aber immer demjenigen überlassen. Es ist ein falsches Signal, wenn das durch gesetzliche Maßnahmen erzwungen wird! Dann wird halt unter der Hand vererbt, was die Sache auch nicht besser macht!    
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Martin Mlinac
16.11.2019 19:18
Wenn man bspw. ein Haus erbt, muss man die Erbschaftssteuer natürlich auch parat haben. Ansonsten muss das Haus ja gleich wieder verkauft werden, um die Mittel parat zu haben. Natürlich gibt es aber auch andere Wege, um an das Geld zu kommen. Erben, die kein großes Vermögen haben, können daher am Anfang stark belastet werden. Deshalb sollte Erbschaftssteuer erst ab einem höheren Betrag anfallen. Aber sie sollte auf jeden Fall anfallen. Wichtig ist mir hier die Gerechtigkeit (bspw. Firmenerben und Erben im privaten Bereich). Wer so viel erbt, dass er wohl für das Leben ausgesorgt hat, sollte einen Teil an die Gesellschaft zurückgeben.
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Martin Mlinac
16.11.2019 19:11

Ich stimme dir vollkommen zu! Bei diesem Thema geht es zuerst mal um Gerechtigkeit und Chancengleichheit. Die eigene Leistung tritt hier komplett in den Hintergrund. Man bekommt etwas, für das man nichts geleistet hat. Es müssen Wege gefunden werden, mit den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in bestimmten Bereichen etwas mehr Gerechtigkeit zu schaffen. Allerdings meine ich damit nicht, dass das Geld einfach ein Nicht-Erben verteilt werden soll. Es sollte dem Gemeinwohl der Gesellschaft zukommen. Aus diesem Grund finde ich den Vorschlag von Marcel Fratzscher nicht gut. Eine direkte Umverteilung von Vermögen sollte es bei uns nicht geben. Das wäre in gewissen Umfang das Gleiche, man erhält etwas, für das man nichts geleistet hat. Wer sollte denn auch kontrollieren, ob es für gesellschaftsförderliche Zwecke ausgegeben wird. Das würde den Rahmen sprengen und alles nur noch komplizierter machen.

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Martin Mlinac
16.11.2019 18:57

Es ist doch gerade im Sinne des Leistungsprinzips nicht fair, etwas komplett behalten zu dürfen, für das man nichts geleistet hat. Bei deinem beschriebenen Beispiel mit der Gerechtigkeit gebe ich dir vollkommen recht. Es kann nicht sein, dass sehr vermögende Menschen im Vergleich zu Firmenerben relativ viel Steuern zahlen müssen. Hier muss das Erbschaftssteuergesetz anders gestaltet und Schlupflöcher geschlossen werden. Beim Argument der Doppelbesteuerung kann ich nicht mitgehen. Der Erblasser hat für das Erbe nämlich direkt keine Steuern zahlen müssen, lediglich für sein erzieltes Einkommen. Daher kann man hier nicht von einer Doppelbesteuerung sprechen.

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Marcel Breuer
13.11.2019 13:54
Ich stimme dir definitiv zu, dass eine Erbschaftssteuer auch in meinen Augen keine Doppelbesteuerung ist. Diese wird vom Gabler Wirtschaftslexikon nämlich wie folgt definiert: Doppelbesteuerung ist gegeben, wenn mehrere selbstständige Steuerhoheitsträger (Staaten) aufgrund desselben Steuertatbestandes dieselben Steuerpflichtigen für den gleichen Zeitraum zu einer gleichartigen Steuer heranziehen. Zwar handelt es sich hier nicht um unterschiedliche Nationen, sondern in beiden Fällen um, die Steuern durch den deutschen Bundesstaat erhoben werden, jedoch sind die anderen Aspekte der Definition interessant: Es sind unterschiedliche Steuertatbestände sowie unterschiedliche Steuerpflichtige zu unterschiedlichen Zeitpunkten und andersartige Steuern. Die Freibeträge würde ich hingegen lassen, wie sie sind, da diese ja vor allem geringere Beträge Schützen (maximal 500.000 bei Ehepaaren reicht meist nicht einmal für ein zu vererbendes Haus). Millionenerbschaften sollten aus meiner Sicht jedoch bezüglich des Steuersatzes höher sein, als kleiner Erbschaftsbeträge. Hier fände ich eine Staffelung nach Höhe der zu vererbenden Summe sinnvoll. Leider hast du mit deinem letzten Satz Recht, dass es immer eine Möglichkeit geben wird, die Regularien zu biegen oder gar zu umgehen, da Gesetze auf die breite Masse abzielen müssen und nicht jedes Individuum berücksichtigen kann (was andersherum leider auch zu Benachteiligungen führt).

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