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Gruppe 5 | עמוד דיון

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תגובות אחרונות

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Max Linß
28.11.2019 21:58
Finanzminister der BRD – Mögliche Regelung zur Erbschaftsteuer In meinen Augen hat die Erbschaftsteuer nicht das Ziel, vererbtes Vermögen wegzunehmen, sondern es bei Vermögenszufluss einer sachgerechten Besteuerung zu unterziehen. Deshalb plädiere ich, je nach Vermögensart, für folgende Regelung: (A) Vererbung von Privatvermögen: 1 Mio. € Grundfreibetrag mittels dynamischen Freibeträgen bis max. 500 T € zusätzlich, je nach Wohnsitzfinanzamt, bei anschließender Versteuerung in Höhe von 50 % des übrigen Privatvermögens. (B) Vererbung von Betriebsvermögen: 30 Mio. € Grundfreibetrag, bei anschließender Versteuerung in Höhe von 50 % des übrigen Betriebsvermögens mittels dynamischer Steuerstundungsmodelle. Die dynamischen Steuerstundungsmodelle werden jährlich an die Inflationsrate durch das Betriebsfinanzamt angepasst und dienen der Arbeitsplatzsicherung. Meine Hauptargumente für die Erbschaftsteuer orientieren sich am sozialen Ausgleich sowie am Leistungsprinzip innerhalb einer sozialen Marktwirtschaft. Sozialer Ausgleich: Die Erbschaftsteuer soll zu sozialer Gerechtigkeit beitragen, um gesellschaftlichen Frieden zu wahren. Sie soll makro-sozial zur Korrektur von sozialer Ungleichheit beitragen und ökonomisch benachteiligten Bevölkerungsschichten zugute kommen. Eine fortschreitende Vermögenskonzentration bei Wenigen, auf Kosten der unteren und mittleren Vermögensschichten soll auch deshalb verhindert werden, um die Demokratie zu stärken und eine Erbaristokratie abzuwenden. Leistungsprinzip: Erben erhalten leistungsloses Einkommen und dies widerspricht meinem Verständnis vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft. Durch weitestgehend ähnliche Startbedingungen soll die Leistungsbereitschaft jedes Individuums gestärkt werden. Darüber hinaus sollen für Nichterbende Anreize geschaffen werden, durch Ehrgeiz und Fleiß eigenes Vermögen aufzubauen. Im Rahmen des Leistungsprinzips gilt darüber hinaus die Förderung von Innovationsbereitschaft und Innovationskraft für wirtschaftliche Akteure, unter der Prämisse der Arbeitsplatzschaffung. Als Haupthindernisse, die mir Gegner der Erbschaftsteuer artikulieren könnten, erachte die ich die Argumentation der Doppelbesteuerung, sowie deren Verweis auf das individuelle Eigentumsrecht.
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Sophia Franke
15.11.2019 12:04

Danke für deine Anmerkungen an meiner Argumentation, ich kann deine Argumentation nachvollziehen und werde meine Stellung überdenken.

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Sophia Franke
15.11.2019 12:01

Ich denke, ich habe mich bezüglich meines Gedankens der Einkommenssteuer vielleicht unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass ZURZEIT kaum vorankommen durch eigene Leistung besteht. Aus Gründen wie der Einkommenssteuer, die die eigene Leistung mindert und der Erbschaftssteuer die von Beginn für Ungleichheit sorgt. Deshalb mein Gedanke die Einkommenssteuer, welche die eigene Leistung mindert abschaffen o.a. verringern und die Erbschaftssteuer erhöhen da diese nichts mit selbst erbrachter Leistung zutun hat und nur die Gesellschaftsschere offen hält.

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Sophia Franke
15.11.2019 11:56

Deine Argumentation bezüglich der Erbschaftssteuer kann ich sehr gut nachvollziehen. Ich sehe deine genannten Punkte bezüglich der Leistungsgesellschaft und der nötigen Umverteilung von Vermögen für eine größere Gleichberechtigung und gleiche Startbedingungen in Form von Steuern genauso. Bezüglich der Unterscheidung bzw. Regelung von Privat- und Unternehmensbesteuerung habe ich wie gesagt noch keine gefestigte Meinung, kann deine genannten Punkte aber klar nachvollziehen und würde mich dort sogar teilweise anschließen.

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Max Linß
14.11.2019 12:44
Natürlich muss der letzte Wille des Verstorbenen respektiert und im Rahmen der Gesetze angewandt werden. So richtig nachvollziehen kann ich jedoch nicht, inwiefern der letzte Wille des Verstorbenen im Rahmen des Leistungsprinzips zu verstehen ist. Möglicherweise will er bspw. nicht, dass sein erwirtschaftetes Vermögen „doppelt besteuert“ wird. Letztlich ist es eine Sache der Perspektive des Erblassers / des Erben. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Doppelbesteuerung ein Mythos ist und dadurch ein Scheinargument bleibt. Der Erblasser ist ja tot und deshalb wird nicht er, sondern der Erbende bei Zufluss des Erbes besteuert. Dein Argument, dass „durch Erbschaft (wird) die gesellschaftliche Schere zwischen arm und reich immer größer (wird) .“ finde ich wunderbar treffend. – Genau dies ist der zentrale Punkt meines Hauptarguments. Was du mit „Einkommenssteuer den jeweiligen Klassen an(zu)passen“ meinst, verstehe ich nicht so ganz. In Deutschland findet ja grds. eine progressive Besteuerung der Einkommen statt. Der Eingangssteuersatz, nach dem steuerfreien Grundbetrag, liegt bei 14%. Je mehr Einkommen erzielt wird, desto höher fällt die Besteuerung aus, wobei hier das Phänomen der „Kalten Progression“ auftaucht. Nur für hohe und sehr hohe Jahreseinkommen wird von dieser Besteuerungssystematik abgewichen. Dann wird mit 42% oder ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 260.533 € mit 45% proportional besteuert. -Diese Systematik finde ich richtig. Im Privatvermögen sehe ich vielmehr die ungleiche Besteuerung von Arbeitseinkünften vs. Kapitaleinkünften kritisch. Als einzige Einkunftsart werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. SolZ & KiSt.) abgegolten. Dies bedeutet, dass häufig Einkünfte aus Kapitalvermögen geringer versteuert werden, als (schwere) körperliche oder geistige Arbeit, was Fehlanreize schafft und ebenfalls vermögende Schichten der Gesellschaft bevorzugt. Die direkten Steuerbelastungen für die Bürger zu senken, finde ich richtig. Vor allem muss die „Kalte Progression“, durch steuerliche Beachtung der Inflationsrate, abgemildert werden. Voraussichtlich ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag für 90 % der Bevölkerung abgeschafft. Dies ist eine gute Nachricht für Gering- und Normalverdiener, denn damit erfahren sie eine spürbare Steuerentlastung und werden vsl. mehr netto vom brutto haben. Die Einkommensteuer abzusetzen, erachte ich hingegen als falsch und nicht realisierbar.
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Max Linß
14.11.2019 12:16

Die Wohlstandsumverteilung ist auch mein zentraler Punkt. Daher stimme ich dir vollkommen zu, wenn du sagst, dass „durch die Erbschaftsteuer im Rahmen der Wohlstandsverteilung ein großer positiver Schritt erreicht werden.“ Argumente gegen die Erbschaftsteuer haben mich bisher nicht überzeugen können.

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Max Linß
12.11.2019 19:46
Wenn eine Gesellschaft, bzw. der Staat in einer sozialen Marktwirtschaft den Anspruch hat, (annähernd) gerechte und faire Startbedingungen und Chancen für seine Mitglieder zu gewähren, müssen Erbschaften grundsätzlich besteuert werden. Erben erhalten leistungsloses Vermögen, was einerseits ungerecht ist und andererseits dem Leistungsgedanken in unserer Gesellschaft widerspricht. Um diese Ungerechtigkeit etwas abzumildern und keine harte Klassengesellschaft, wie sie die meisten Staaten der Welt de facto haben, zu erzeugen, müssen Erbschaften besteuert werden. Es gilt: „Reichtum wird vererbt und Armut wird vererbt.“ Geschätzt 75 % der heutigen Reichen & Superreichen (HNWI & UHNWI) in Deutschland haben ihr Vermögen geerbt. Wichtig ist eine klare Unterscheidung, von welcher Vermögenssphäre wir sprechen. Vererbt werden Privatvermögen und Betriebsvermögen. Geschätzt werden pro Jahr in Deutschland ca. 300 Mrd. € vererbt. Darin enthalten sind beide Vermögensarten. Die eingenommene Erbschaftssteuer beträgt mit ca. 6 Mrd. € gerade einmal 2 % der vererbten Vermögen. Da dies ziemlich wenig ist, gehe ich davon aus, dass der größte Teil des vererbten Vermögens Betriebsvermögen ist, da hier sehr hohe Freibeträge gewährt werden und z.T. die Erbschaftssteuer gänzlich erlassen wird, sofern der Erbe nachweist, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu begleichen (§ 28a (1) S.1 ErbStG). Gemäß § 16 ErbStG gelten, je nach Verwandtschaftsgrad des Erbenden, sehr großzügige Freibeträge beim Vererben von Privatvermögen. So erben bspw. Ehepartner 500T € und Kinder 400T € steuerfrei. Zu Lebzeiten sind die genannten Summen übrigens als Schenkungen, vom späteren Erblasser an seine Nachkommen, wiederholbar alle 10 Jahre steuerfrei (§14 ErbStG). Die gesetzlichen Regelungen zur pauschalen Besteuerung von Privatvermögen in Deutschland (§19 ErbStG) sind m.E. angemessen und sorgen für eine gewisse Umverteilung (von oben nach unten) für ein sozial-verträgliches Klima innerhalb der Gesellschaft. Die Besteuerung von Betriebsvermögen sehe ich, selbst nach der umfassenden Novellierung des Erbschaftsteuerrechts in 2013, weiterhin als zu sanft und zögerlich an. Die Argumentation, dass ein Unternehmen nicht in der Lage sei, die ErbSt. aus eigenen Barmitteln zu zahlen, da das bewertete Vermögen in Grundstücken, Fabrikhallen, Maschinen, Warenbeständen, Kundenbeziehungen etc. gebunden sei, kann ich nur in Teilen nachvollziehen. Erwidern würde ich, dass für solche Fälle gemäß § 28 ErbStG Steuerstundungsmodelle bestehen. Hierdurch werden Unternehmen in die Lage versetzt, ihre Steuerschuld zu einem späteren Zeitpunkt durch zukünftige Cash-Flows zu begleichen.
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Baki Temir
11.11.2019 18:43
Wie schon von dir erwähnt, sollte nicht komplett von der Erbschaftssteuer abgesehen werden. Damit stimmt ich dir zu. Vor allem bezüglich der gesellschaftlichen Schere, kann durch die Erbschaftsteuer eine Maßnahme ergriffen werden. Eins verstehe ich aber leider nicht. Du sagst zum einen, dass die Leistung alleine einen nicht genügend voran bringt, aber möchtest dennoch die Einkommenssteuer durch die tatsächlich erbrachte Leistung kürzen bzw. sogar komplett aufheben. Ich nehme dadurch an, dass die erbrachte Leistung einen doch voranbringen wird insbesondere wenn die Einkommensteuer gekürzt bzw. abgesetzt wird. In dem Fall kann ich auch zustimmen. Eine Idee wäre meiner Meinung nach sogar, die Einkommenssteuer den jeweiligen Klassen anzupassen. Dadurch kann man eine enorme Maßnahme gegen die gesellschaftliche Schere zwischen armen und reichen gewinnen.
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Sophia Franke
11.11.2019 15:14

Deine Argumentation bezüglich der Wohlstandsverteilung kann ich gut nachvollziehen, da ich es auch in meiner Argumentation mit einfließt und nur dadurch eine Bekämpfung der Klassengesellschaft möglich ist. Ich kann genau wie du beide Seiten der Argumentation über die Erbschaftssteuer nachvollziehen.

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Sophia Franke
11.11.2019 15:10
Nach der gemeinsamen Diskussion, innerhalb meiner Hauptarbeitsgruppe, zum Thema Erbschaftssteuer hat sich meine anfängliche Position bezüglich der Erbschaft nochmals geändert. Zwar erachte ich das Argument, dass der letzte Wille des Verstorbenen respektiert werden sollte, besonders unter der Betrachtung des Leistungsprinzips immer noch sinnvoll, würde jedoch nicht mehr komplett von der Erbschaftssteuer absehen. Denn durch Erbschaft wird die gesellschaftliche Schere zwischen arm und reich immer größer und es kann keine Leistungsgesellschaft entstehen, sondern es bleibt eine Erbschaftsgesellschaft. Reiche bleiben somit reich und Arme arm, man kann seltenst durch Arbeit reich werden, also Leistung bringt einen nicht genügend voran. Deshalb würde ich, anstelle der Debatte über die Erbschaftssteuer, sollte eher eine Debatte über die Einkommenssteuer geführt werden. Denn dort geht es um die tatsächlich erbrachte Leistung, welche durch Steuer sonst entkräftet wird und falsch honoriert. Somit sollte die Einkommenssteuer und nicht die Erbschaftssteuer abgesetzt werden. Zum Thema Unterscheidung zwischen Unternehmens- und Privatbesteuerung besitze ich noch keine gezielte Meinung.

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